Tipps für Privatversicherte Patienten bei Abrechnungen der Physiotherapie

Tipps für Privatversicherte

Von der Verordnung bis zur Rückerstattung: praktische Hinweise, Musterformulierungen und Checkliste für eine schnelle, transparente Abwicklung.

Sehr geehrte Privatversicherte,

leider kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass Private Krankenversicherungen ihren Kund:innen einen Teil der von uns rechtmäßig erhobenen Honorare für Heil- und Hilfsmittel vorenthalten wollen und Teile der Rechnung nicht übernehmen oder kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Hier ein paar Informationen & Tipps, falls Deine PKV Deine Rechnung kürzen möchte:

Honorarvereinbarung
Bitte reiche in jedem Fall unsere von Dir unterzeichnete Honorarvereinbarung mit der Abschlussrechnung bei Deiner PKV ein.

Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife
Bitte prüfe in Deinen Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Deine PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Deine PKV deine Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Du hast einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.

Beihilfefähige Höchstsätze
Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.

Ortsübliche, angemessene Preise
Es gibt für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Dir Deine PKV das vormachen möchte oder eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Daher können Physiotherapeut:innen prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer).

Medizinisch notwendige Leistungen
Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Deinen Arzt oder Deine Ärztin) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR 278/03), v.a. dann wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.

Sind wir zu teuer?
NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist, selbst wenn Dir Deine PKV (aus reinem Eigeninteresse) beteuert, dass unsere Leistungen zu teuer sind. Bei uns erhältst Du eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeut:innen mit diversen Fortbildungen. Zudem liegen unsere Behandlungszeiten deutlich über denen gesetzlich versicherter Patient:innen. Unsere langjährige Erfahrung, Reputation und Erfolge zeigen ganz klar, dass Du und Deine Gesundheit bei uns in besten Händen sind. Auch Deine PKV sollte dies respektieren. Im Übrigen darf Dir Deine PKV keine andere Praxis nahe legen oder empfehlen, zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Du hast die freie Praxis- sprich Therapeut:innenwahl!

Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?
Tritt mit deinem/r Sachbearbeiter:in in Kontakt, beschwere Dich, gerne auch mit einem unserer Musterbriefe. In nahezu allen Fällen wirst du die komplette Kostenerstattung erhalten, v.a., wenn Du Dich auf die entsprechenden Gerichtsurteile beziehst.

Weitere Informationen, sowie Musterbriefe und interessante Links findest Du hier:

KONTAKT

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Anschrift & Kontakt

Gesundheitszentrum im 7-Gebirge

Königswinterer Strasse 292
53639 Königswinter
Parkplätze vorhanden

Telefon: 02223 – 9060336
Telefax: 02223 – 9059280
www.gesundheitszentrum7gebirge.de
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